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Limosa-Meldung

Jeder polnische Subunternehmer, der in Belgien tätig ist, hat seine polnischen Arbeiter zunächst beim RSZ [belgisches Landesamt für Soziale Sicherheit] anzumelden.

Die Limosa-Meldung erfolgt über die Website www.limosa.be. Die Meldung hat vor Beginn der Arbeiten zu erfolgen!

Kontrollieren Sie stets, ob Ihre polnischen Subunternehmer der Limosa-Gesetzgebung entsprechen.

Die Meldung gibt stets den Namen der Person, den Namen des polnischen Subunternehmers, den belgischen Generalunternehmer und den Ort der Baustelle an.

Eine Limosa-Meldung ist zeitlich begrenzt. Sollten die Arbeiten länger dauern als vorgesehen, ist diese zu verlängern. Die Limosa-Regelung fällt unter die belgische Gesetzgebung.

Polnische Subunternehmer warten auf Sie!

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